Die Reise- und Wohnmobilbranche wird in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles hineingezogen, so die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Grund: Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen bei Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato.
Nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes manipulieren die Multijet-Motoren im Ducato die Abgasreinigung, informiert heute Dr. Stoll & Sauer in einer Pressemitteilung. Die Kanzlei hat am Landgericht Leipzig am 23. April 2021 Klage gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) – jetzt Stellantis – eingereicht. Streitgegenständlich ist das Wohnmobil von Sun Living „Lido M46 SP“. Dr. Stoll & Sauer rät den vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Nach eigenen Angaben gehört die Kanzlei zu den führenden im Abgasskandal. Ihre Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.
Diesel-Klage gegen Fiat trifft Sun Living mit M46 SP
Es heißt, der Autokonzern FCA habe die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Fiat und Iveco verkaufen Fahrgestelle und Motoren an Hersteller von Wohn- und Reisemobilen. Ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt liege mittlerweile zum Iveco Daily vor. Der Diesel-Abgasskandal von FCA trifft damit auch die durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Schon am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen FCA am Landgericht Freiburg eingereicht. Im Mittelpunkt der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil des Herstellers Sun Living. Die Marke gehört zu Adria.
Welche Motoren sind verwickelt?
„Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen Fahrzeugen (PKWs, Transporter und Wohnmobile) des Hersteller Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo), die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 erfüllen. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der hier geführten Ermittlungen. Sofern Sie nicht wissen, welche Abgasnorm ihr Fahrzeug erfüllt, wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder den Hersteller“, heißt es auf der Webseite des Präsidiums Frankfurt.
Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt darüber hinaus ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30. Dezember 2020 vor: Es „ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist“, heißt es in einem Schriftverkehr zwischen einem Verbraucher und der Staatsanwaltschaft. Für Dr. Stoll & Sauer ist damit klar, dass Fiat Chrysler Verbraucher getäuscht und geschädigt hat. Für die Kanzlei hat bereits der VW-Skandal gezeigt, dass die Autobauer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das würde Motoren- und Fahrzeughersteller sowie die Händler betreffen. Gemeinsam würden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher bilden. Der solle sich deshalb von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Verbraucher könnten nur gemeinsam der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA sei nichts zu erwarten, die Kanzlei rät deshalb zu Eile.
Was ist bei der Verjährung zu beachten?
Verbraucher die noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssten sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Nach zwei Jahren ab Kauf sei die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
Bei Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter, denn die Verjährung würde kenntnisabhängig eintreten. Das bedeutet: Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es der Verbraucher tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht könne aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat von Dr. Stoll & Sauer: Verbraucher sollten nicht abwarten sondern ihre Ansprüche dringend geltend machen.